Antrag der IG OSN an die MOK vom 7.12.2024

Die IG OSN stellt folgenden Antrag zu den zu beschliessenden Massnahmen im Zusammenhang mit den gefällten Entscheiden der BhDel vom 1. November 2024:

Zur Festlegung eines nachvollziehbaren Referenzwertes wird ein Planungsziel festgelegt. Dieses Instrument wird herangezogen, um die erreichten Ziele der festgesetzten Massnahmen auf einer begrenzten Zeitachse zu überprüfen.

Bis Ende 2032 werden die Auswirkungen der eingeleiteten Massnahmen laufend überprüft. Vor allem wird dabei erhoben, welche Veränderungen in den Verkehrsströmen, speziell auf den Zufahrtsachsen nach Baden, stattgefunden haben. Wenn sich keine wesentlichen Reduktionen oder klare Tendenzen auf den Hauptzubringerachsen abzeichnen, ist 2033 die Umsetzungsplanung, für die als mögliches Ziel festgesetzte ZEL lang (+) Variante und je nach Bedarf auch Brückenkopf Ost, umgehend aufzunehmen. Das vom Kanton selbst  definierte Belastungsziel einer zumutbaren Siedlungsverträglichkeit, maximal 20’000 DTV, muss bis 2040 erreicht werden.

Begründung:

Mit den einstimmigen Beschlüssen wurden zwar die Möglichkeiten einer baulichen Anpassung der Verkehrsinfrastruktur festgelegt. Der Zeitraum und vor allem ab welchem Mass, welches Ziel als nächstes erfolgen muss, bleiben offen. Die  Entscheide werden damit bewusst in den Zeitraum nach 2040 verschoben. Die Hauptachse durch das Siggenthal wird somit die nächsten 15-20 Jahre keine gesicherte Entlastung erhalten, auch im Falle einer weiteren Zunahme der Verkehrsströme auf der Achse Siggenthal. Es ist deshalb zwingend festzulegen, wie und vor allem, ab welchem Belastungsgrad, eine nachhaltige Verbesserung der Siedlungsqualität in den Siggenthaler Gemeinden erfolgen wird.

Damit wird auch der ordnungspolitischen Korrektheit innerhalb der ganzen Region  Rechnung getragen.

Eugen Frunz IG OSN

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert