Was einige schon lange vermutet hatten, ist nun eingetroffen. Der grosse Aufwand des BVU mit Mobilitätskonferenzen und Begleitgruppensitzungen ist nicht viel mehr als eine teure Alibiübung. Bevor die nächste Mobilitätskonferenz im Juni erstmals über Massnahmen diskutieren kann, ist das meiste bereits vorentschieden:

Einerseits hält man weiterhin an einem Martinsbergtunnel ab der Obersiggenthaler Brücke fest, dies obwohl das Projekt «OASE» genau daran gescheitert ist. Als Alternative wird ein längerer Tunnel mit einer Zufahrt ab Kirchdorf und einer neuen Limmatbrücke ins Spiel gebracht. Bei beiden Varianten hätte entweder das ganze Siggenthal oder dann Untersiggenthal mit einer weiteren massiven Verkehrszunahme (vor allem auch des Schwerverkehrs) zu rechnen.

Die IG OSN setzt sich seit ihrer Gründung für einen siedlungsverträglichen Verkehr durch die beiden Gemeinden des Siggenthals ein. Für die Planer in Aarau geht es aber hauptsächlich um die Entlastung des Stadtzentrums von Baden. Das Siggenthal würde mit den vorliegenden Plänen zum Stauraum verkommen. Dies kann nicht die Lösung für den Verkehr der nächsten 20-50 Jahre sein. Die Hauptforderung nach einem siedlungsverträglichen Verkehr würde in keiner Weise erfüllt. In anderen Gemeinden wird bei einem Verkehrsaufkommen von unter 10’000 DTV eine Ortsumfahrungen gebaut. Per Definition gelten 20’000 DTV nicht mehr als siedlungsverträglich. Durch Nussbaumen drängen sich bereits heute über 23’000 Fahrzeuge pro Tag, und mit einem weiteren Anstieg wird gerechnet. Die IG fordert daher Massnahmen, welche den Durchgangsverkehr auf der Landstrasse auf 15’000 DTV begrenzen und eine Steigerung des Verkehrs auf der Hertensteinstrasse verhindern (hier wird mit einer Zunahme von 60% gerechnet). Eine blosse Entlastung der Bruggerstrasse in Baden auf Kosten des Siggenthals darf nicht die Lösung sein.

IG OSN

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1 Kommentar

  1. Alter Wein in neuen Schläuchen – aber welche Lösungen sehen Sie?

    Guten Tag liebe IG OSN

    Diese Vermutung hege ich auch schon lange. Mich dünkt klar, dass die teure, neue Siggenthalerbrücke von den Verkehrsplanern und dem netten, verschlagenen Herrn Attinger gern ausgiebiger genutzt würde. Allerdings sehe ich auch deren Problem: Selber habe ich keine Vorstellung und auch nie von einer gescheiten Idee gehört, wie / wo denn all der Verkehr sonst auf die Autobahn gelangen soll / kann (auch nicht von Ihnen). Die Entlastung von Baden dünkt mich legitim – aber nicht zulasten des Siggenthals und insbesondere nicht zulasten von Nussbaumen (ausser das Ziel besteht darin, die Staus so anwachsen zu lassen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer gerne jeden anderen Weg wählen. Das ist eine durchaus vertretbare Lösung.)

    Obwohl Sie Ihre Rücksichtnahme auf Kirchdorf und Untersiggenthal ehrt, weise ich doch darauf hin und bitte sehr darum, stets zu bedenken und vozubringen, dass die Hauptstrasse in jenen zwei Orten nicht durchs enge Dorfzentrum führt wie in Nussbaumen (wo auch keine Ausweichmöglichkeit / denkbare bauliche Variante erkennbar ist). Bei Kirchdorf und Untersiggenthal kann man schon fast von einer Umfahrung sprechen, vor allem, wenn begleitende Massnahmen eingefordert werden (zB Lärmschutzwände, Spurverbreiterungen, Einhausung). Jene beiden Alternativen sind auf jeden Fall die klar besseren Lösungen als die Variante durch Nussbaumen auf die Siggenthalerbrücke und somit prioritär zu verfolgen (ausser es wären noch bessere Ideen vorhanden, was ich -wie oben beschrieben- jedoch arg bezweifle).

    Auch bei den Alternativvarianten nützt es nichts, wenn der Verkehr über die Hertensteinstrasse nicht stark beschränkt wird, weil er sich sonst einfach in entgegengesetzter Richtung durch Nussbaumen quetscht. Zumindest für den Schwerverkehr, der sich bekanntlich mitten durchs unübersichtliche, stark ansteigende, von vielen Kindern bewohnte reine Wohnquartier wälzt, gehört die Hertensteinstrasse sowieso schon lange gesperrt. Personenwagen können mit der Pförtneranlage gut und stark dosiert werden, sofern der (Personenwagen-)Verkehr auch von unten (Kreisel Markthof) und mit Tempo 30 durchs ganze Siedlungsgebiet beschränkt wird.

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